Sing- und Musikschule Wertach
Die Musikalische Jugendausbildung ist über die Sing- und Musikschule Wertach organisiert. Träger dieser Einrichtung ist die Marktgemeinde Wertach und die katholische Kirchenstiftung St. Ulrich Wertach.
Es wird eine Musikausbildung an folgenden Instrumenten angeboten:
Musikalische Früherziehung
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Hinterschneid 2a
87497 Wertach
Tel.: +49(0) 83 65 / 17 05
E-Mail: dirigent@musikkapelle-wertach.de
Blechblasinstrumente
Trompete, Posaune, Tuba, Partion, Tenorhorn, B-Waldhorn & Flügelhorn
Marktstraße 6
87497 Wertach
Tel.: +49 (0) 83 65 / 59 9
E-Mail: p.knoll@musikkapelle-wertach.de
Holzblasinstrumente
Querflöte, Saxophon & Klarinette
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Großdorf
87549 Vorderburg
Tel.: +49 (0) 83 27 / 71 53
E-Mail: h.joerg@musikkapelle-wertach.de
Klarinette
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Am Nattererhof 30
87497 Wertach
Tel.: +49 (0) 83 65 / 59 8
E-Mail:g.stokklauser@musikkapelle-wertach.de
Streichinstrumente
Violine
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Tannenweg 3
87463 Dietmannsried
Tel.: +49 (0) 83 74 / 58 07 88
Organisation
Der Unterricht findet in der Regel im Proberaum der Musikkapelle Wertach oder im Pfarrheim Wertach statt. Folgende Punkte werden von den Erziehungsberrechtigten mit dem/der jeweiligen Musiklehrer/in abgesprochen:
- Anmeldung zum Unterricht, Weiterleitung an die Sing- und Musikschule
- Ausbildungsform: Einzel-/Gruppenunterricht
- Ort und Zeitpunkt der Ausbildung
- Kosten der Ausbildung pro Unterrichtsstunde
Musikinstrumente/ Leihinstrumente
Es gibt die Möglichkeit von der Musikkapelle Instrumente zur Ausbildung auszuleihen, sofern geeignete Instrumente zur Verfügung stehen. Sollte das nicht der Fall sein, kann über einen Musikalienhändler ein Instrument über einen längeren Zeitraum geliehen werden.
Die Details dazu müssen mit dem jeweiligen Musiklehrer abgeklärt werden.
Ziel der Ausbildung sollte es sein, die D1 und D2 Prüfung des Allgäu-Schwäbischen Musikbundes zu absolvieren.
Sing- und Musikschule Wertach
Herr Pfarrer Anton Stemmer und sein damaliger Kirchenpfleger sowie 2. Bürgermeister Max Wittwer beschlossen 1973 eine Sing- und Musikschule zu gründen. Sie sollte vor allem dazu dienen, neue Musiker für das Kirchenorchester und die Musikkapelle Wertach auszubilden.
Die Kath. Kirchenstiftung St. Ulrich wurde damals zum Träger bestimmt.
Weil lange keinerlei Regelungen festgehalten wurden, erließen im Herbst 2003 der Marktgemeinderat und die Kirchenverwaltung folgende Kriterien zu Förderrichtlinien.
- Es werden nur Musikinstrumente gefördert, die im Kirchenorchester und in der Musikkapelle Wertach benötigt werden
- Der Fördersatz darf nicht höher sein als der Elternanteil
- Die Förderung von Klavierspieler/innen entfällt
- Bezuschusst werden Schüler/innen bis zum 18. Lebensjahr. Danach nur, solange die Eltern Kindergeld beziehen oder kein eigenes Einkommen vorliegt
- Die Förderung wird auf maximal 5 Jahre beschränkt
- Sofern vor Ablauf der 5 Jahre die Prüfung des Allgäu-Schwäbischen Musikbundes (D1) erfolgreich abgelegt wird, ist auch die Förderung beendet
- Besuchen Wertacher Schüler/innen eine andere Musikschule, wird keine Förderung aus der Sing- und Musikschule Wertach geleistet
Ausnahmen hierzu werden nur in Absprache mit dem jeweiligen Musiklehrer gemacht. Von dem Defizit tragen Gemeinde und Kirche jeweils die Hälfte. Musikschüler/innen, die in die Musikkapelle Wertach integriert wurden, treten z.B. alljährlich beim Frühjahrskonzert der Musikkapelle Wertach auf. Auch der Kinderchor und die musikalische Früherziehung mit Blockflöten werden von der Musikschule unterstützt.